Der Ikrah und der Mukrah! بسم الله الرحمن الرحيم
Der Ikrah und der Mukrah!
بسم الله الرحمن الرحيم
Der Ikrah ist der Zwang und der Mukrah ist derjenige, der zu etwas gezwungen wird bzw. unter Zwang steht. Allahu ta‘ala sagte über den Ikrah und den Mukrah:
مَن كَفَرَ بِاللّهِ مِن بَعْدِ إيمَانِهِ إِلاَّ مَنْ أُكْرِهَ وَقَلْبُهُ مُطْمَئِنٌّ بِالإِيمَانِ وَلَـكِن مَّن شَرَحَ بِالْكُفْرِ صَدْراً فَعَلَيْهِمْ غَضَبٌ مِّنَ اللّهِ وَلَهُمْ عَذَابٌ عَظِيمٌ * ذَلِكَ بِأَنَّهُمُ اسْتَحَبُّواْ الْحَيَاةَ الْدُّنْيَا عَلَى الآخِرَةِ وَأَنَّ اللّهَ لاَ يَهْدِي الْقَوْمَ الْكَافِرِينَ
{Wer Kufr gegenüber Allah begeht, nach seinem Iman, außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Iman ruht - wer aber seine Brust dem Kufr öffnet, auf denen liegt der Zorn von Allah, und für sie gibt es eine gewaltige Strafe. * Das ist so, weil sie das Dunya-Leben gegenüber dem Jenseits bevorzugen, und weil Allah das Volk der Kafirin nicht rechtleitet.} [16:106-107]
Allahu ta‘ala gibt in dieser Ayah bekannt, dass jeder, der den willentlichen Kufr begeht, zum Kafir wird, außer derjenige, der zum Kufr - sei es mittels Aussage oder Handlung - gezwungen wird, sofern der Iman an Allahu ta‘ala fest im Herzen ruht. Denn es ist bekannt, dass niemand von den Geschöpfen die Herzen der anderen Menschen drehen und wenden kann, aber es ist möglich, die Aussagen und Handlungen der Menschen sozusagen zu drehen, indem zum Beispiel ein Kafir einen Muslim zwingt, dieses oder jenes an Kufr zu sagen oder zu machen!
Hat ein Kafir einen Muslim in seiner Gewalt und zwingt ihn den Kufr zu machen oder zu sagen, indem er ihn mit dem Tod oder dem Abschlagen einer Gliedmaße bedroht...
und dieser Kafir kann diese Drohung auch wirklich und sofort in die Tat umsetzen
und man kann dieser Situation nicht entkommen
und man hat die überwiegende Sicherheit, dass der Kafir seine Drohung auch wahrmacht
... - dies sind vier Bedingungen, damit ein Muslim überhaupt unter Ikrah fällt und Mukrah ist - dann ist es dem Muslim erlaubt, vorausgesetzt der Iman ruht mit dem Tawhid im Herzen, rein äußerlich den Kufr mit der Zunge oder den Gliedmaßen zu zeigen und sich somit vor der Umsetzung der Androhung zu schützen!
Al-Hafidh Ibnu Kathir kommentierte zu Surat an-Nahl Ayah 106:
وقد روي عن ابن عباس أن هذه الآية نزلت في عمار بن ياسر حين عذبه المشركون حتى يكفر بمحمد صلى اللّه عليه وسلم، فوافقهم على ذلك مكرهاً، وجاء معتذراً إلى النبي صلى اللّه عليه وسلم فأنزل اللّه هذه الأية
Von Ibnu ʿAbbas wurde überliefert, dass diese Ayah wegen ’Ammar ibnu Yasir herabgesandt wurde, als die Muschrikin ihn folterten, bis er den Kufr gegenüber Muhammad, sallallahu ‘alaihi wa salam, aussprach, und ihnen somit aus Zwang zustimmte. Er kam (danach) entschuldigend zum Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam, und Allah offenbarte diese Ayah.
وفيه أنه سب النبي صلى اللّه عليه وسلم، وذكر آلهتهم بخير، فشكا ذلك إلى النبي صلى اللّه عليه وسلم فقال: (كيف تجد قلبك؟) قال: مطمئناً بالإيمان، فقال: (إن عادوا فعد)، وفي ذلك أنزل اللّه: {إلا من أكره وقلبه مطمئن بالإيمان}، ولهذا اتفق العلماء على أن المكره على الكفر يجوز له أن يوالي إبقاء لمهجته
Er beschimpfte den Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam, und erwähnte ihre Angebeteten im Guten. Dann klagte er jenes beim Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam, der daraufhin fragte: („Wie findest du dein Herz?“) Er sagte: „Es ist ruhig im Iman.“ Er sagte dann: („Wenn sie es wiederholen, so wiederhole es!“) Und deswegen offenbarte Allah: {außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Iman ruht.}. Und deshalb sind sich die Gelehrten darüber einig, dass es demjenigen, der zum Kufr gezwungen wird erlaubt ist, dies zu machen, um sich selbst zu schützen.“
Al-Imam Abu Muhammad al-Baghawi sagte:
وأجمع العلماء على أن من أكره على كلمة الكفر, يجوز له أن يقول بلسانه, وإذا قال بلسانه غير معتقد لا يكون كفرا, وإن أبى أن يقول حتى يقتل كان أفضل اضغط هنا
„Die Gelehrten sind sich einig, dass derjenige, der gezwungen wird eine Kufr-Aussage zu tätigen, so ist es ihm erlaubt, dies zu sagen, und wenn er es sagt, und nicht daran (im Herzen) glaubt (sondern Iman hat,) dann ist dies kein Kufr; und wenn er es ablehnt (den Kufr) zu sagen und daraufhin getötet wird, so ist dies besser.“ [Maʻalim al-Tanzil fi Tafsir al-Qurʼan, (5/45)]
Shaykhu-l-Islam Ibn al-Qayyim sagte:
وَلَا خِلَافَ بَيْنَ الْأُمَّةِ أَنَّهُ لَا يَجُوزُ الْإِذْنُ فِي التَّكَلُّمِ بِكَلِمَةِ الْكُفْرِ لِغَرَضٍ مِنْ الْأَغْرَاضِ، إلَّا الْمُكْرَهَ إذَا اطْمَأَنَّ قَلْبُهُ بِالْإِيمَانِ
„Es gibt keinen Meinungsunterschied in der gesamten Ummah, dass es nicht erlaubt ist den Kufr für irgendeinen Zweck auszusprechen, außer in der Situation des Ikrah, wenn das Herz ruhig ist mit dem Iman.“ [I’lam ul-Muwaqqi’in ’an Rabbi-l-’Alamin (3/141)]
Es sei hier angefügt, dass die Gelehrten - wie man hier sehen kann - nur von einem Konsens im gezwungenen aussprechen des Kufr sprachen, aber nicht von einem Konsens hinsichtlich der Handlungen! Denn es gab Gelehrte in der islamischen Geschichte, die den Hukm des Ikrah ausschließlich nur auf den Kufr mit der Zunge beschränkten! Diese Gruppe von Gelehrten begründete dies zum Beispiel mit dem Offenbarungsanlass in Surat an-Nahl Ayah 106 und das ’Ammar ibnu Yasir, radiallahu ’anhum, nur den Kufr sagte, aber keine Handlungen des Kufr setzte!
Die Gelehrten die ihnen widersprachen - und sie sind die Mehrheit, was natürlich kein Beweis ist im Islam - sagten, dass diese Ayah einen allgemeinen Hukm darstellt und sowohl den Kufr mit der Zunge, als auch den Kufr mit den Gliedmaßen einschließt und es einen klaren Beweis braucht - eine andere Ayah, oder Hadith, oder den Konsens der Sahabah, radiallahu ’anhum, - dass diese Ayah nur auf den Kufr mit der Zunge beschränkt sei. Da es diesen Beweis aber nicht gibt, so schließt diese Ayah auch den Kufr der Handlungen mit ein!
Es sei auch gesagt, dass der „Ikrah“ und der „Mukrah“ ein Hukm im Islam ist, der darauf beschränkt ist, sein Leben vor dem Tod - durch das äußerliche zeigen des eigenen Kufr - zu schützen, aber nicht, um andere zum Kufr zu rufen, zum Kufr aufzufordern, sie vom Islam abzuhalten, oder andere Muslimin zu töten! Das heißt...
..., wenn ein Muslim gezwungen wird ein Schlachtopfer für ein Grab/Grabbewohner zu schlachten, oder Sujud vor einer Götze machen soll, oder Allahu ta‘ala, Rasulullah, sallallahu ‘alaihi wa salam, oder den Din zu beschimpfen, dann fällt dieser Muslim - sofern die Bedingungen vorhanden sind - unter den Hukm des Ikrah und ist Mukrah.
Aber wenn ein Muslim gezwungen wird andere Menschen vom Islam abzuhalten und zum Kufr zu rufen oder dazu aufzufordern, und ihnen somit massivst Schaden zufügen soll - und der Kufr und Schirk ist der größte Schaden überhaupt - wie zum Beispiel, wenn jemand gezwungen wird Kufr-Fatawa zu verbreiten oder Bücher mit Kufr-Inhalten oder Kufr-Überzeugungen, oder Gesetze zu erlassen, andere zum Gehorsam und zum Tahakum zu diesen aufzufordern, oder einen Hukm beim Taghut verlangen soll und somit den Kafir auffordern soll mit dem Kufr zu richten, dann fällt diese Person genauso nicht unter das Urteil des Ikrah und ist nicht Mukrah, wie jemand, der vielleicht andere Muslimin töten soll oder gar zur damaligen Zeit den Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam!
Wer die Menschen - selbst bei „Zwang“ - zum Kufr ruft oder sie zum Kufr auffordert, der geht über dem hinaus, was den Hukm des Ikrah ausmacht und nimmt sich und sein Leben wichtiger als Allahu ta‘ala und Seinen Din (wo doch der Schutz des Din und seiner reinen ʿAqidah zu den größten und gewaltigsten Verpflichtungen eines jeden Muslim und einer jeden Muslima gehört und noch vor dem Schutz des eigenen Lebens kommt) und hat dies nur deswegen gemacht, weil er etwas bevorzugt und Allahu ta‘ala sagte darüber:
ذَلِكَ بِأَنَّهُمُ اسْتَحَبُّواْ الْحَيَاةَ الْدُّنْيَا عَلَى الآخِرَةِ{Das ist so, weil sie das Dunya-Leben gegenüber dem Jenseits bevorzugen.} [16:107]
Und Allah weiß es am besten.
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Verfassungschutz😂😂😂
AntwortenLöschenHahahah
AntwortenLöschenKeine Ahnung wie der VS diese Seite noch nicht entdeckt hat😂
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